Dieses Vertrauen wurde durch das Schreiben vom 12. Dezember 2008 bestätigt, als ihm die Prüfungskommission mitteilte, er habe (nach dem Bestehen der Pharmakologieprüfung im Juni) nun den ersten Teil der (mündlichen) Schlussprüfung nicht bestanden, aber er könne diesen dann frühestens im Dezember 2009 wiederholen. Diese Vertrauensgrundlage wurde dann aber spätestens durch das Schreiben vom 6. Mai 2009 an den Beschwerdeführer zerstört, als ihm die Gesundheitsdirektion als Aufsichtsbehörde der Prüfungskommission mitteilte, dass er - trotz der im Verlaufe des Jahres 2008 noch abgelegten Prüfungen - aufgrund der per 1.1.2008 geänderten