bereits erschütterte Vertrauen, er könne die Ausbildung noch nach altem Recht abschliessen, vorübergehend wieder hergestellt wurde. Dieses Vertrauen wurde durch das Schreiben vom 12. Dezember 2008 bestätigt, als ihm die Prüfungskommission mitteilte, er habe (nach dem Bestehen der Pharmakologieprüfung im Juni) nun den ersten Teil der (mündlichen) Schlussprüfung nicht bestanden, aber er könne diesen dann frühestens im Dezember 2009 wiederholen.