Dass die Inkraftsetzung des GG nach der Volksabstimmung (am 25. November 2007) dann relativ zügig per 1.1.2008 veranlasst wurde (vgl. ABl 2007, S. 1271 und 1335), lässt diese unter diesen Umständen nicht als überfallartig erscheinen. Weil die Abschaffung des PrüfR’93 ab dem Jahre 2003 erwogen wurde, und der Beschwerdeführer auch nach den Feststellungen des Bundesgerichts im Strafverfahren davon Kenntnis erhielt, bestand fortan behördlicherseits auch keine weitere Aufklärungspflicht, zumal die mit der Gesetzgebung befassten Behörden seit der Vernehmlassung (im Juni 2006) unverändert von einer ersatzlosen Aufhebung des