Bei dieser gesetzgeberischen Absicht blieb es unverändert auch in den fortan publik gemachten Gesetzesentwürfen zur Vernehmlassung (ABl vom 31. Mai 2006, S. 467), zur Volksdiskussion (ABl vom 4. Juli 2007, S. 620 und 660) sowie im Rahmen der ersten und zweiten Lesungen im Kantonsrat (am 26.6 und 24.9.2007, vgl. ABl 2007, S. 609, 660, 934, 940). Dass die Inkraftsetzung des GG nach der Volksabstimmung (am 25. November 2007) dann relativ zügig per 1.1.2008 veranlasst wurde (vgl. ABl 2007, S. 1271 und 1335), lässt diese unter diesen Umständen nicht als überfallartig erscheinen.