Der Beschwerdeführer hatte schon im Jahre 2003 und somit vor Beginn seiner Ausbildung Kenntnis davon, dass die Abschaffung dieses Berufes und damit der von ihm eingeschlagenen Ausbildung erwogen wird. Bei dieser gesetzgeberischen Absicht blieb es unverändert auch in den fortan publik gemachten Gesetzesentwürfen zur Vernehmlassung (ABl vom 31. Mai 2006, S. 467), zur Volksdiskussion (ABl vom 4. Juli 2007, S. 620 und 660) sowie im Rahmen der ersten und zweiten Lesungen im Kantonsrat (am 26.6 und 24.9.2007, vgl. ABl 2007, S. 609, 660, 934, 940).