3.4 Die Inkraftsetzung des GG und die Aufhebung des PrüfR’93 auf den 1. Januar 2008 kann in Würdigung dieser Umstände insgesamt nicht als überfallartig bezeichnet werden. Der Beschwerdeführer hatte schon im Jahre 2003 und somit vor Beginn seiner Ausbildung Kenntnis davon, dass die Abschaffung dieses Berufes und damit der von ihm eingeschlagenen Ausbildung erwogen wird.