Seite 16 gesetzlichen und reglementarischen Grundlage davon ausgehen, dass ihm die Fortsetzung seiner Ausbildung bzw. die Zulassung zu den Prüfungen in den restlichen sieben Disziplinen (Wiederholung Pharmakologie; zahnärztliche Schlussprüfung in Zahnärztlicher Chirurgie, konservierender Zahnheilkunde, Zahnärztlicher Prothetik I und II, Kieferorthopädie und Parodontologie) verweigert wird.