Disziplinen umfassenden Schlussprüfung zugelassen werden (vgl. BGE 128 I 92, E. 4). Spätestens seit der Publikation der Inkraftsetzung des GG und damit der Aufhebung des PrüfR’93 per 1.1.2008 (ABl vom 12. Dezember 2007, S. 1335), musste er mit einer Nichtzulassung zur nicht bestandenen Prüfung (in Pharmakologie) und erst recht zu den sechs weitere Disziplinen umfassenden Schlussprüfung rechnen. Als er sich gemäss act. 2.4 anfang 2008 dennoch zur Wiederholung der Prüfung im Fach Pharmakologie anmeldete, so tat er dies bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit in Kenntnis der ersatzlosen Aufhebung des PrüfR’93 per 1.1.2008. Er musste in Ermangelung einer