c unverändert und ohne Vorbehalt für angemeldete Kandidaten die ersatzlose Aufhebung des PrüfR’93 vor. Wenn der Beschwerdeführer unter diesen Umständen erst kurz vor Ende 2007 die Grundfächerprüfung in Pharmakologie absolvierte, so musste er nicht nur im Falle eines Misslingens damit rechnen, dass er die Schlussprüfung, welche Prüfungen in sechs weiteren Prüfungsfächern umfasst, nicht mehr vor dem Inkrafttreten des GG wird absolvieren können.