Durch die Publikation im Amtsblatt wurde die geplante Revision des GG und damit insbesondere die Abschaffung des kant. appr. Zahnarztes Ende Mai 2006 einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht, wurden doch namentlich die zahnärztlichen Fachorganisationen im Kanton (VHZ, GZA, SSO) zur Vernehmlassung eingeladen, wodurch namentlich der Ausbildner des Beschwerdeführers (kant. appr. Zahnarzt B___) von der ihn und seinen Auszubildenden betreffenden Änderung erfahren haben muss.