Seite 15 vorausgesetzten drei Prüfungen (Vorprüfung, klinische Grundfächerprüfung, zahnärztliche Schlussprüfung, vgl. Art. 6 PrüfR’93) noch vor der ersatzlos vorgesehenen Aufhebung des Prüfungsreglements wird bestehen können. Durch die Publikation im Amtsblatt wurde die geplante Revision des GG und damit insbesondere die Abschaffung des kant.