Das Bundesgericht hat in seinem den Beschwerdeführer betreffenden Strafurteil vom 28. April 2014 festgehalten (6B_317/2014, E. 4), es sei offensichtlich nicht willkürlich, auf eine Notiz von einer Besprechung vom 30. November 2009 abzustellen, wonach der Beschwerdeführer sich dahingehend geäussert habe, dass er bereits im Jahre 2003 darüber informiert worden sei, dass es irgendwann keine neuen Bewilligungen mehr als kantonal approbierter Zahnarzt mehr geben werde. Er habe sich deshalb an der Medizinischen Universität Sofia für das Studienfach Zahnmedizin immatrikuliert (wegen der