67 geschützten Besitzstand berufen kann (von den in Art. 6 PrüfR’93 für das Erlangen der Approbation vorausgesetzten drei Prüfungsteilen hat der Beschwerdeführer bis Ende 2007 nur gerade die Vorprüfung und einen Teil der klinischen Grundfächerprüfung bestanden, da er beim ersten Versuch im Fach Pharmakologie durchgefallen ist). Das heisst er war im fraglichen Zeitpunkt nicht berechtigt, zur insgesamt 6 weitere Teilfächer umfassenden Schlussprüfung anzutreten. Gemessen an den insgesamt 10 Prüfungsfächern hatte der Beschwerdeführer somit im massgebenden Zeitpunkt (ersatzlose Aufhebung des PrüfR’93) bloss deren 3 erfolgreich bestanden;