Dass der kantonale Gesetzgeber durch ein qualifiziertes Schweigen von einer Übergangsregelung für die in Ausbildung stehenden Kandidaten abgesehen hat, ergibt zweifelsfrei auch aus Folgendem: Das Departement Gesundheit hat am 30. Mai 2006 seinen Gesetzesentwurf einem breiten Adressatenkreis zu Vernehmlassung vorgelegt. Der Bericht zum Gesetzesentwurf enthielt den oben zitierten Passus zu den approbierten Zahnärzten praktisch schon im identischen Wortlaut (S. 11) und auch die ersatzlose Aufhebung des PrüfR’93 war schon vorgesehen ("entfällt", vgl. die Übersicht über die geltenden und zu erstellenden Erlasse im Anhang). In Art.