Darin wird ausdrücklich von den 52 als kantonal approbierte Zahnärzte Tätigen ausgegangen und nicht von einer unbestimmten Zahl von noch in Ausbildung stehenden Kandidaten, welche die Prüfung nach diesem Datum allenfalls noch absolvieren könnten. Dass der kantonale Gesetzgeber durch ein qualifiziertes Schweigen von einer Übergangsregelung für die in Ausbildung stehenden Kandidaten abgesehen hat, ergibt zweifelsfrei auch aus Folgendem: Das Departement Gesundheit hat am 30. Mai 2006 seinen Gesetzesentwurf einem breiten Adressatenkreis zu Vernehmlassung vorgelegt.