Medizinalberufegesetz (MedBG) in Kraft trete und künftig die Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie die Berufsausübung der akademischen Fachpersonen im Bereich namentlich auch der Zahnmedizin regle. Die Vorinstanz ist unter diesen Umständen zu Recht davon ausgegangen, dass ab dem Inkrafttreten des GG (am 1. Januar 2008), im hiesigen Kanton nur noch Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einem universitären Abschluss nach MedBG (neu) zur Berufsausübung zugelassen werden können.