Richtig sei, dass ihm die Rückerstattung der Prüfungsgebühren in der Höhe von Fr. 2'250.-- angeboten worden sei, aber er habe dies abgelehnt, da er sich nie mit dieser Situation abgefunden habe. Dass er den angestammten Beruf als Zahntechniker weiterhin ausüben könne, sei keine Rechtfertigung, namentlich weil die Verdienstmöglichkeiten sich um mehr als 200% unterscheiden würden. Ferner sei davon auszugehen, dass der Auszubildende die mündliche Abschlussprüfung spätestens beim zweiten Mal sowieso bestehe.