einer Übergangsregelung für die am 1. Januar 2008 noch nicht abgeschlossenen Ausbildungen zum kantonal approbierten Zahnarzt sei verfassungswidrig, zumal es sich dabei nicht um ein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers handle, sondern die Regelung sei wohl einfach vergessen worden. Die mündliche Abschlussprüfung sei lediglich noch als Abschluss der vom 14. November 2005 bis 10. Dezember 2009 genossenen Ausbildung und der bis dahin bestandenen Prüfungen zu betrachten. Sein Vertrauensinteresse sei angesichts der bereits absolvierten Ausbildungszeit sehr gross und überwiege das entgegen stehende öffentliche Interesse an der Qualitätssicherung und Durchsetzung des neuen Rechts.