Das Departement stellte dem Kandidaten die Rückerstattung der Prüfungsgebühren für die im Jahre 2008 noch abgelegten beiden Prüfungen im Betrag von Fr. 2'250.-- in Aussicht. A___ fand sich vorerst mit dieser Situation ab, gab aber fälschlicherweise vor, ein universitäres Studium der Zahnmedizin an einer bulgarischen Universität zu absolvieren. In der Folge stellte sich dann allerdings heraus, dass die Immatrikulationsbescheinigung an dieser Universität gefälscht war.