Mit Schreiben vom 6. Mai 2009 (act. 2.2) teilte das Departement Gesundheit dem Kandidaten indessen mit, dass er die Ausbildung zum kantonal approbierten Zahnarzt nach neuem Recht nicht mehr abschliessen könne. Dazu fehle nunmehr die gesetzliche Grundlage, zumal der Gesetzgeber für Personen, welche sich am 1. Januar 2008 in einem laufenden Prüfungsverfahren befanden, keine Übergangsfrist vorgesehen habe. Das Departement stellte dem Kandidaten die Rückerstattung der Prüfungsgebühren für die im Jahre 2008 noch abgelegten beiden Prüfungen im Betrag von Fr. 2'250.-- in Aussicht.