Seite 2 nach Art. 10 Abs. 1 PrüfR’93 diese Prüfung nur einmal wiederholen könne und sich dazu beim Departement Gesundheit anmelden müsse. Die Wiederholung könne frühestens im Dezember 2009 stattfinden. Der Prüfungstermin werde ihm nach Eingang seiner Anmeldung mitgeteilt. Mit Schreiben vom 6. Mai 2009 (act. 2.2) teilte das Departement Gesundheit dem Kandidaten indessen mit, dass er die Ausbildung zum kantonal approbierten Zahnarzt nach neuem Recht nicht mehr abschliessen könne.