Er war somit Ende 2007 (noch) nicht Inhaber einer altrechtlichen Berufsausübungsbewilligung als kantonal approbierter Zahnarzt. Das Amt für Gesundheit führte indessen auch noch nach dem Inkrafttreten des GG und der Aufhebung des PrüfR’93 noch Prüfungen mit A___ durch, nämlich am 19. Juni 2008 die Wiederholung der schriftlichen Pharmakologie-Prüfung (act. 2.5) und am 11. Dezember 2008 den ersten Teil der mündlichen Schlussprüfung (vgl. act. 2.1). Letztere bestand er jedoch nicht, worauf ihm die Prüfungskommission mit Schreiben vom 12. Dezember 2008 (act. 2.1) mitteilte, dass er