Sachverhalt A. A___ stand nach dem Gesetz über das Gesundheitswesen vom 25. April 1965 (altes Gesundheitsgesetz, fortan aGG) in Ausbildung zum kantonal approbierten Zahnarzt. Mit Inkraftsetzung des revidierten Gesundheitsgesetzes per 1.1.2008 (fortan GG, bGS 811.1) wurde der Berufsstand der kantonal approbierten Zahnärzte abgeschafft und auf diesen Zeitpunkt wurde nach Art. 69 lit. c GG nebst dem aGG insbesondere auch das Prüfungsreglement für kantonal approbierte Zahnärzte (vom 8. Juni 1993, fortan PrüfR’93) ersatzlos aufgehoben. A___ hatte bis zum 31. Dezember 2007 die Prüfungen zum kantonal approbierten Zahnarzt nur teilweise bestanden;