Die Eintragung von Dienstbarkeiten für über hundert in der Gemeinde betroffene Grundstücke bedinge einen grossen personellen Einsatz und Gebühren von über Fr. 100'000. Deshalb habe der Gemeinderat als pragmatische Lösung einen vom Wortlaut des Gesetzes abweichenden Weg gewählt. Der Gemeinderat lege die Widmung fest und lege hernach den entsprechenden Plan und das öffentliche Strassenverzeichnis öffentlich auf. Eigentümer und andere Betroffene, welche mit der Widmung nicht einverstanden seien, könnten sich dann mit allen Rechtsmitteln dagegen zur Wehr setzen.