A. Der Gemeinderat A___ leitete die Revision des Strassenreglements ein und liess seinen Entwurf beim Departement Bau und Umwelt (DBU) zweimal zu einer Vorprüfung einreichen. In seinen Vorprüfungsberichten vom 10. März 2014 und 24. April 2014 wies das DBU je auf diverse formelle und materielle Mängel hin und stellte fest, dass dieses in einzelnen Punkten nicht mit dem kantonalen Strassengesetz (StrG, bGS 731.11) zu vereinbaren sei. Mit Schreiben vom 10. Juli 2014 liess der Gemeinderat beim Regierungsrat um Genehmigung des revidierten Strassenreglements nachsuchen, nachdem am 18. Mai 2014 die Stimmbürger der Gemeinde A___ diesem zugestimmt haben.