5. Rechtsmittel: Gegen dieses Urteil kann, soweit die Rückweisung die Voraussetzungen in Art. 93 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht erfüllt (BGG, SR 173.110), innert 30 Tagen seit dessen Zustellung Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne geführt werden (gemäss Art. 39 ff., 82 ff. und 90 ff. BGG). 6. Zustellung dieses Urteils an die Beschwerdeführer, die Flurgenossenschaft C___ und die Baubewilligungskommission B___ je über deren Anwälte, die Vorinstanz sowie die D___. Im Namen der 4. Abteilung des Obergerichts