Mit welchen Massnahmen der Gefährdung von Personen und Sachen begegnet werden kann, bedarf der näheren Abklärung und je nach Ergebnis einer Überarbeitung des Strassenprojektes oder/und des Meteorwasserprojektes. Die Sache ist zu ergänzender Abklärung und Neubeurteilung an die BBK B___ zurückzuweisen. Dabei sind nebst den kommunalen auch die für den Vollzug des GEP und den Hochwasserschutz zuständigen kantonalen Behörden (AfU und TBA) ins Baubewilligungsverfahren einzubeziehen.