Der geplante Doppelbund vermöge die vorhandenen Wassermengen kaum aufzunehmen. In Anbetracht dieser Ausführungen der für den Hochwasserschutz fachkundigen Amtsstelle ist davon auszugehen, dass das Vorhaben mit dem talwärts geplanten Quergefälle und der neue Meteorwasserkanal (mit der geplanten Einleitung auch der Hangentwässerung) den Anforderungen, welche Art. 116 Abs. 1 BauG an die Sicherheit eines Bauwerkes für Personen und Sachenwerte stellt, derzeit nicht genügt.