Das nach Art. 63 lit. e des kantonalen Umwelt- und Gewässerschutzgesetzes (UGsG, bGS 814.0) für die Einleitung von Wasser oder Abwasser zuständige Tiefbauamt (TBA) hält in seiner Stellungnahme (vom 9. Dez. 2013) denn auch unmissverständlich fest, dass die bestehenden Einlaufschächte oberhalb der Siedlung das Oberflächenwasser sammeln und die neu geplante Meteorwasserkanalisation wesentlich belasten. Aus den Unterlagen sei (laut TBA) nicht ersichtlich, wo die Meteorwassermengen aus dem Oberflächenabfluss eingerechnet worden seien.