Wie es sich damit verhält, lässt sich anhand des bei den Akten liegenden GEP nicht abschliessend beurteilen. Gemäss Übersichtsplan Schmutzwasser/Meteorwasser (1:5000, vom Dez. 1996, Nr. 1795-01) ist im Gebiet C___ ausserhalb der Bauzone nur die als F17 bezeichnete Schmutzwasserleitung vorgesehen, wogegen eine Meteorwasserleitung nur für das Gebiet in der Bauzone vorgesehen wurde. Dass für die Einlaufschächte im landwirtschaftlich genutzten Wiesland je eine GEP-konforme Baubewilligung erteilt worden wäre, ist nicht aktenkundig; deren GEP-Konformität ist jedenfalls nicht erstellt.