Es muss damit gerechnet werden, dass das auf der grossen Hangwiese im Verlauf eines Niederschlagsereignisses nicht mehr absorbierte Wasser ebenfalls in die Bauzone abfliesst und dort nach dem Erreichen des Schluckvermögens der Einlaufschächte über die nicht höher als heute geplanten talseitigen Stellriemen insbesondere auf Parzelle 0002 abfliesst. Dort kann es der Falllinie folgend in der Tat in die Kellerräumlichkeiten eindringen, wie dies (unbestritten) offenbar schon in der Vergangenheit vorgekommen ist.