Die Beschwerdeführer leiten sodann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Wesentlichen daraus ab, dass trotz der geplanten Änderung des heutigen Querprofils der Strasse - (heute: je hälftige Entwässerung beidseits der Strasse; im Bereich der Liegenschaft A___ neu ausschliesslich Entwässerung in nordöstlicher Richtung bzw. talwärts auf ihre Liegenschaft hin) - das Baugesuch keine Auskunft über den Anschluss an die Meteorwasser-Kanalisation und die Ableitung, Rückhaltung oder Versickerung des unverschmutzten Abwassers gebe. Damit sei einerseits Art. 15 des Abwasserreglements der Gemeinde B__