__ und der D___, nicht aber ihnen eröffnet worden sei. Auch den erwähnten ungefähr 20 weiteren Grundeigentümern seien diese Entscheide nicht eröffnet worden, obwohl damit in verschiedener Hinsicht Bedingungen und Auflagen verbunden wurden. Obwohl man das DBU darauf hingewiesen habe, dass das Gebiet C___ in den letzten Jahren wiederholt von Überschwemmungen betroffen wurde, sei dies nun aber im angefochtenen Entscheid unberücksichtigt geblieben.