Zur Begründung liessen sie im Wesentlichen die zahlreichen Anpassungen gemäss den beiden Baugesuchen auflisten und bemängeln, dass den Baugesuchen keine Unterlagen zur Entwässerung beiliegen (insbesondere kein hydraulischer Nachweis), und dass angesichts der bestehenden Überschwemmungsgefahr auch keine Überlegungen zur Dimensionierung der neuen Leitungen vorhanden seien. In formeller Hinsicht bemängeln sie, dass die Baugesuche von ungefähr 20 Grundeigentümern nicht unterzeichnet seien, obwohl auf deren Privateigentum bauliche Veränderungen vorgesehen seien.