B. Gegen diesen Entscheid liessen A1___ und A2___ beim Departement Bau und Umwelt (fortan DBU) Rekurs erheben im Wesentlichen mit dem Antrag, es sei der Einspracheentscheid aufzuheben und die Sache an die BBK zurückzuweisen. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 12. August 2013 hob das DBU für den von der D___ beantragten Seite 3 Bau der Verbindungsleitung im Teilabschnitt C___ die aufschiebende Wirkung des Rekurses auf.