auch im Namen der Wasserversorgung, der Swisscom und der Cablecom gestellt, welche alle dem Gesuch durch die Unterschrift ihrer Organe zugestimmt haben. Dass die durch neue oder veränderte Leitungen in Anspruch genommenen privaten Grundeigentümer dem Vorhaben durch ihre Unterschrift zugestimmt haben, ist nicht aktenkundig.