Die von eigentlichen Vorplatzsanierun- Seite 2 gen betroffenen Grundeigentümer haben dem Bauvorhaben durch ihre Unterschrift zugestimmt. Hingegen ist nicht aktenkundig, dass die weiteren, insbesondere vom geänderten Längs- und Querprofil der Fahrbahn betroffenen Anstösser dem Baugesuch individuell durch ihre Unterschrift zugestimmt haben; insbesondere hat das Ehepaar A1___ und A2___