a) der Beschwerdeführer: 1. Der Rekursentscheid des Departementes für Bau und Umwelt vom 27. März 2014 sei aufzuheben; 2. Der Baugesuchs- und Einspracheentscheid der Baukommission B___ (Baugesuche Nrn. 120-12 und 124-12) sei aufzuheben; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge für das Rekurs- und das Beschwerdeverfahren. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer. c) der Beschwerdegegnerin 1: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich MwSt.-Zuschlag.