7.5 Die abweichende Meinung des Gemeinderates D___ führt nicht zur Annahme, es fehle die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts verlangte breite Abstützung. Das Gasthaus C___ und insbesondere die Sennenbälle werden in den Medien immer wieder erwähnt. Dann ist auch zu berücksichtigen, dass sich viele Private bzw. die Allgemeinheit ganz massgeblich am Wiederaufbau beteiligt haben. Dies ist Ausdruck des öffentlichen Interesses am Objekt. Aus dem Umstand, dass der vorliegende Entscheid auf Fachgutachten und Amtsberichte abgestützt wird, kann nicht gefolgert werden, die Schutzmassnahme läge lediglich im Interesse eines begrenzten Kreises von Fachleuten50.