7.4 Dem in sich schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachten der EKD ist zu folgen. Es stimmt dem Ergebnis nach überein mit der Meinung der drei vom DBU beigezogenen Amtsstellen sowie des Gutachters G___. Auf die entsprechenden Darlegungen kann an dieser Stelle verwiesen werden49. Demgemäss ist die Schutzwürdigkeit des Gasthauses C___ im Sinne von Art. 86 Abs. 2 Baugesetz weiterhin zu bejahen.