86 Abs. 2 Baugesetz auch der heimatkundliche Wert geschützt werden41. Der historische Wert einer Baute - im Sinne von Art. 86 Abs. 2 Baugesetz - kann sich auch aus der Heimatkunde (Sammelbezeichnung für Kenntnisse, welche die örtlichen Begebenheiten betreffen42) ergeben, weil diese auch eine zeitliche Dimension hat. Denn Heimatkunde kann unterteilt werden in geschichtliche, geographische und naturkundliche Aspekte. 7. Schutzwürdigkeit des Gasthauses C___