5. Art. 86 Baugesetz als Grundlage für den Schutz historischer Bauten? Aus dem Wortlaut der Art. 79 Abs. 1 lit. h und 86 Abs. 2 Baugesetz folgt unmissverständlich, dass nicht nur Kulturdenkmäler schützenswerte Objekte sind, sondern auch andere historisch wertvolle Einzelbauten. Die Beschwerdeführer wenden ein, das Baugesetz stütze sich nur auf Art. 31 KV, nicht aber auf Art. 30 KV. Art. 86 Abs. 2 Baugesetz fehle somit eine verfassungsmässige