Zwar erachtet der Gemeinderat den Saal weiterhin als schützenswert, nicht aber das Äussere der beiden Gebäudeteile. Diesbezüglich ist der Gemeinderat der Auffassung, es bestehe bauhistorisch eine geringe Bedeutung und zudem sei die Erhaltung des Betriebes nicht durch unnötige Schutzmassnahmen zu gefährden24. Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz hat der Gemeinderat seine geänderte Meinung begründet. Ist ursprünglich massgeblich auf die