in den kantonalen Schutzzonenplan zugestimmt21. Nach der Aktenlage muss davon ausgegangen werden, dass nebst der Stellungnahme des Gemeinderates keine weitere Unterlagen, insbesondere keine Gutachten oder Amtsberichte, eingeholt worden sind22. Damit aber muss der Stellungnahme der lokalen Behörde ein besonderes Gewicht bei der Unterschutzstellung zugekommen sein23. Heute steht der Gemeinderat dem Begehren der Beschwerdeführer auf Entlassung aus dem Schutz positiv gegenüber. Zwar erachtet der Gemeinderat den Saal weiterhin als schützenswert, nicht aber das Äussere der beiden Gebäudeteile.