3.4 Es kann die Frage, ob der Grundeigentümer nur dann einen Antrag auf Überprüfung stellen darf, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, offen bleiben. Denn das Gericht ist der Auffassung, es seien veränderte Verhältnisse gegeben. Der Gemeinderat D___ hat am 13. Januar 1991 der von der damaligen Baudirektion vorgeschlagenen Aufnahme des Gasthauses C___ in den kantonalen Schutzzonenplan zugestimmt21.