Dies ist von der Gemeinde bereits ausdrücklich thematisiert worden4. Mit Blick auf das von den Beschwerdeführern im Grundstückkaufvertrag übernommene Risiko für die Fassadenanpassung ist ein schutzwürdiges Interesse der Beschwerdeführer an der Beschwerde weiterhin zu bejahen5. 1.4 Die Beschwerdeführer stellten Antrag auf Unterbreitung von Ergänzungsfragen an die EKD6. Wie nachfolgend noch zu zeigen sein wird, kommt dem Werk von F___ im 1 Act. 25. 2 Act. 47.37. 3 Act. 47.38. 4 Act. 7.1.13 S. 2. 5 Vgl. ISABELLE HÄNER, Die Beteiligten im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 2000, Rz. 373. 6 Act. 20, 40 und 42.