Im Kaufvertrag zwischen den Beschwerdeführern und der E___ AG haben die Beschwerdeführer das Risiko für die angeordnete Änderung der Südfassade übernommen und dafür ein Sperrkonto mit Fr. 30‘000.-- errichtet2. Zudem hat die Käuferin die Beschwerdeführer ermächtigt, den Prozess in eigener Verantwortlichkeit weiterzuführen3. Zwischen der Entlassung aus dem Schutzzonenplan und dem Rückbau der Südfassade besteht ein Zusammenhang, weil bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit einer allfälligen Ersatzvornahme (Art.