1.2 Die Beschwerdeführer haben die Parzelle XXXX in D___ während des Beschwerdeverfahrens an die E___ AG veräussert. Der Käuferin wurde Gelegenheit gegeben, in den Prozess einzutreten1. Sie hat davon keinen Gebrauch gemacht und ist somit nicht Partei. Nur am Rande sei bemerkt, dass die Teilnahme von zwei Vertretern der E___ AG am Augenschein der EKD als stille Gäste erfolgte und keinen Prozessbeitritt bedeutet.