C. Am 7. Februar 2013 liessen A1___ und A2___ beim Obergericht Beschwerde erheben mit den eingangs aufgeführten Rechtsbegehren. Nach einem doppelten Schriftenwechsel ordnete das Obergericht mit Beschluss vom 30. Oktober 2013 die Einholung eines Gutachtens zur Schutzwürdigkeit des Gasthauses C___ an. Mit der Ausarbeitung des Gutachtens wurde die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) beauftragt. Eine Delegation der EKD führte am 24. September 2015 einen Augenschein durch. Die EKD erstattet ihr Gutachten am 18. Dezember 2015. Die Parteien nahmen dazu Stellung.