B. Am 16. März 2009 liessen A1___ und A2___ beim Planungsamt ein Gesuch um Streichung des Gasthauses C___ im kantonalen Schutzzonenplan als Einzel- bzw. Kulturobjekt stellen. Der Gemeinderat D___ unterstützte diesen Antrag. Der kantonale Denkmalpfleger, die kantonale Denkmalpflegekommission sowie das Bundesamt für Kultur sprachen sich gegen eine Entlassung aus. Mit Entscheid vom 7. Juni 2010 trat das DBU auf das Gesuch ein und wies es ab. Einen dagegen erhobenen Rekurs wies der Regierungsrat am 18. Dezember 2012 ab.